Artikel-Tags: „Parkausweishalter“

Hilfsmittel Tipps und Tricks Part LVIII

Freitag, 19. Dezember 2014

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Bitte TĂĽrbreite Abstand halten…!!!

Heute möchte ich wieder einmal auf mein uraltes lästiges Lieblingsthema Behindertenparkplätze (alte böse und nette B-Parkplatzgeschichten) und die damit verbundenen Bedenken zurückkommen, nicht immer wieder von anderen Verkehrsteilnehmern an der Autotür eingeparkt zu werden, da wir Rollifahrer zum Einsteigen die Tür komplett öffnen müssen.

Die linke Seite meines Autos ist mittlerweile nett dekoriert.
Ich hatte vor einiger Zeit ein gelbes “Bitte Abstand halten” Schild vorgestellt, das man wie eine Fahne in die Seitenscheibe einhängen kann. Zum älteren Blog hier klicken.

Dieses bekommt man fĂĽr kleines Geld beim CBF-Darmstadt, bei denen man auch den EuroschlĂĽssel fĂĽr Behindertentoiletten bestellen kann.

CBF Darmstadt e.V. Link: www.cbf-da.de

Ich bilde mir ein, dass ich seit ich das Schild benutze, nicht mehr so häufig eingeparkt werde, doch eine hundertprozentige Garantie ist das natürlich nicht, siehe Bild oben. :-(

Man sollte zusätzlich noch auf das Schild schreiben, wie viel Abstand man denn neben der Tür benötigt.

Im Dunkeln, bringt das Schild nichts, denn es wird von den anderen Autofahrern nicht gesehen.

Der einfache Gedanke, hier Abhilfe zu schaffen lag darin, das Schild idealerweise mit LED’s zu beleuchten und diese ĂĽber die 12 Volt ZigarettenanzĂĽndersteckdose oder einer 9 Volt Blockbatterie mit Strom zu versorgen.

Die Schwierigkeit bestand darin andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.

Dies ist uns zwar durch eine indirekte Beleuchtung des Schildes mit Spezial-LEDs, die ich mir aus Hong Kong habe schicken lassen gelungen, aber leider ist eine derarige AuĂźenbeleuchtung eines Pkws, wie durch  mein getuntes “Bitte Abstand halten Schild”  nach der StVZO (§49a Absatz 1 Satz 1) in Deutschland nicht zulässig, Mist…!!!

Ich benutze mein neues beleuchtetes Schild natĂĽrlich nur auf dunkeln Privatparkplätzen im Wald und niemals im deutschen “Ă–ffentlichen StraĂźenverkehr”.

Wenn ich es nicht mehr aushalte mache ich einen Kurztrip nach Holland.

Noch ein Punkt und ich muss wieder zu Fuß gehen ,siehe älteren Blog.  ;-)

Hier geht’s,…ääh..fährt man zur

Behindertenparkplatz III

Donnerstag, 27. Juni 2013

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Befristet oder unbefristet, das ist hier die Frage???

Was unseren deutschen Verwaltungsbehörden so alles einfällt, um uns Besitzer eines Behindertenausweises ein bisschen zu beschäftigen, ist oft hanebĂĽchen und ein “JahrefĂĽllendes” Programm. Anträge, Anträge, Anträge…

Seit ich im Rolli sitze, musste bei meinem Papierverbrauch, ein kleiner Wald schon sein Leben lassen.

Wenn man zum Beispiel ein Auto bei der Zulassung anmelden will, muss man dem “Staat” zum zahlen der Autosteuer eine selbstverständlich schriftliche Einzugsermächtigung fĂĽr sein Konto erteilen, obwohl wir Rollifahrer von der Autosteurer befreit sind. Schon etwas verwirrend…

Ohne sinnfreie Einzugsermächtigung, bekommt man kein Nummernschild, da gibt es keine Ausnahme.

Eigenartigerweise wurde mir mein letzter Behindertenparkausweis nur auf drei Jahre, bis zum 01.07.2013 ausgestellt, obwohl mein Behindertenausweis einen Stempel: UNBEFRISTET hat.

Dies verstand ich nicht, aber sowas ist man ja von den Ă„mtern gewohnt.

Jeder weiß, dass die Beantragung von Pässen aller Art meist recht lästig ist.


Ein Freund von mir mit seinem fahrenden Einfamilienhaus mit Rollidachverladesystem siehe älteren Beitrag, hat von seiner Gemeinde einen unbefristeten Behindertenparkausweis bekommen.

So eine Parkerleichterung wollte ich auch und hatte vor 3 Wochen schriftlich bei der Neubeantragung darum gebeten, mir auch einen unbefristeten B- Parkausweis auszustellen.

Vor ein paar Tagen erhielt ich einen Anruf von einer Sachbearbeiterin, die gerade meinen Vorgang vor sich hatte und mir erklärte, es war ihr etwas unangenehm, dass ein Behindertenparkausweis in Frankfurt nur auf drei Jahre ausstellt wird.

Dies hätte auch seinen Grund. Sie erklärte mir, dass sehr viele Fußgänger, zum Beispiel mit dem Behindertenparkausweis der Oma, unberechtigt ihr Auto auf Behindertenparkplätzen abstellen. Das ist ja nichts Neues, da habe auch ich ein paar lesenswerte Storys (hier klicken).

Ein unbefristeter B-Parkausweis wäre dann natĂĽrlich ein “Freifahr…ähh..Parkschein” des Behindertenparkplatzblokierers auf Lebenszeit. Daher eine Befristung auf drei Jahre damit auch illegal benutzte Ausweise irgendwann ablaufen. Ich interpretiere dies so, dass dem Falschparker spätestens wenn die Oma drei Jahre unter der Erde liegt, der B-Parkausweis ausgeht.

Schon ein bisschen pervers, wenn man ein bisschen genauer darĂĽber nachdenkt.

Diese Drei- Jahre- Regelung, unterstĂĽtze ich zu 100 % und mache mir mit diesem Hintergrundwissen 2016 gerne wieder die Arbeit der Neubeantragung des “Pysäköintilupa”, B-Parkausweis auf Schwedisch, wenn sich bis dahin meine Beine immer noch nicht dazu entschlossen zu haben, wieder zu laufen.

Ich verstehe “nur” mal wieder nicht, dass sogar im selben Bundesland befristete und unbefristete EU weit gĂĽltige B-Parkausweise ausgestellt werden. Da macht mal wieder jeder, was er will.

Nachtrag Hilfsmittel Tipps und Tricks XLIX

Mittwoch, 18. April 2012

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Ich freue mich immer, wenn nicht nur mein Blog gelesen wird, sondern mir auch andere Tipps geschickt werden.

Ich hatte im Blog vom 04.02.2012 berichtet (siehe älteren Beitrag), wie schnell bei einer Vollbremsung beim Auto sich der Behindertenparkausweis selbstständig macht und sich in den Lüftungsschacht der Windschutzscheibe verabschiedet.

Da hat sich doch ein in der Problematik involvierter Privatmann aus Potsdam Gedanken gemacht und einen

Parkausweishalter

entwickelt. Das Ding ist klasse und bekommt nach mehrwöchigen Dauertest des unbestechlichen (außer mit frischen Nussecken), unabhängigen Rollinator-Testteams, den neuerschaffenen

Roll-On Innovationspreis an der silbernen Steckachse

für Hilfsmittel verliehen. Bei der Parkausweishalterung handelt es sich um einen aus Plexiglas gefertigten Halter, in den man die gängigen Behindertenparkgenehmigungen, oder auch einen Anwohnerparkausweis einstecken kann.

Dieses Teil hat am unteren Bereich einen Schwalbenschwanz mit dem der Halter in den viel gefĂĽrchteten LĂĽftungsschlitz gesteckt wird. Dabei kippt das Konstrukt nach oben, so dass der Ausweishalter parallel zur Windschutzscheibe klemmt.

Der Ausweis wird dadurch sehr gut gesehen, kann aber auch bei Bedarf “tetraleicht” jederzeit aus dem Halter genommen werden.

Es handelt um ein gut durchdachtes neues Hilfsmittel, das nicht nur sehr funktional ist, sondern auch einen vernĂĽnftigen Preis hat.

Nähere Infos unter www.parkausweishalterung.de