Manche Rollifahrer behaupten stolz, sie hätten einen
“Stehrolli”
von der Kasse bezahlt bekommen. Dieser sei so toll, damit könne man sich wieder in seiner Stammkneipe an die Theke stellen, einen Heben und bekäme auch problemlos eine Kaffeetasse oben aus dem Küchenschrank.
Dies mag ja alles richtig sein, die Frage ist nur, hat der “Stehrolli” dafür eine Hilfsmittelnummer?
Jedem sollte klar sein, dass der Kaffeetassentransport aus dem Küchenschrank und die “Stehende Vernichtung” von frischgezapften Pils, im allgemeinen nicht zur medizinischen Grundversorgung gehört, dessen Kosten die gesetzlichen Krankenkassen, daher aus diesem Gründen nur in Ausnahmefällen übernehmen.
Desweiteren hatte die Kasse bereits mit Sicherheit einen Alltagsrollstuhl bezahlt, mit dem man sich auch betrinken könnte. Wofür einen zweiten…
Ich oute mich, ich habe so ein Teil und es ist medizinisch sinnvoll!!!
Es handelt sich allerdings offiziell um keinen Stehrolli, sondern um einen
Stehstuhl oder auch Stehübungsgerät
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Ich wiederhole mich nochmals, warum sollte die Kasse zwei Rollis bezahlen…
Jeder kennt das, man lag 3 Tage mit Grippe im Bett und beim Aufstehen sieht man erst einmal Sternchen, weil der Kreislauf Tschüss sagt.
Ich habe mir nach dem Unfall 9 Wochen im Krankenhaus die Decke angesehen und behaupte seither, alle Nuancen von Weiß zu kennen.
Insgesamt hat man mich 8 Monate lang jeden Tag 1 Stunde auf einem Stehbrett angegurtet und mich wie auf einer Folterbank nach oben gekippt um meinen Kreislauf dauerhaft ohne zusätzliche Medikamente zu stabilisieren.
Der Stehstuhl beugt außerdem Muskelschwund entgegen und ist eine Dekubitus Prophylaxe.
Nachdem ich wieder zu Hause war, war auch mein Stehbrett weg. Mein Kreislauf fand das gar nicht gut. Wir Querschnittchen sind zwar für unseren niedrigen Blutdruck berühmt… Bei einem Blutdruck 42/35 konnte ich noch meine Kreislauftropfen zählen…aber, das war heftig. Man hatte mir extra einen Stehstuhl verschrieben, da mein Blutdruck einen Stehtrainer, vergleichbar mit einem Rednerpult verweigerte.
Es ist nicht verständlich, aber bei der Benutzung dieser “Stehpulte” war ich nach Sekunden der Ohnmacht nahe.
Nach Test eines anderen Gerätes und längerer Korrespondenz mit meiner Kasse, so ungefähr ein Jahr, was sehr schnell sei, hat man mir ein
Stehübungsgerät
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(ca. 7000€) genehmigt.
Lest einmal meinen Artikel über einen Handlauf, (hinten an der Wand) als Umsetzhilfe (siehe älteren Beitrag), vom Alltagsrolli auf den Stehstuhl.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz persönlich bei diesen Dummschwätzern bedanken, wegen denen die Genehmigung dieser hochpreisigen Hilfsmittel bei der Kasse verständlicher Weise so schwierig ist.
Wenn ihr unbedingt an euer Kneipentheke “Stehen” wollt, dann kauft euch doch euren Stehrolli selbst!!!
Kleiner Tipp von mir, auch wenn man der deutschen Sprache nicht so mächtig ist. Bei Nichtgenehmigung eines Hilfsmittels bei der Kasse das Wort:
“Widerruf” niemals mit “ie” (Wiederruf) schreiben. Wir rufen der Kasse nicht hinterher!!! So eine Korrespondenz kann sich dann über Jahre hinziehen…
Mir ist der Fall bekannt, dass die Kasse einem Patienten einen Elektro-Stehstuhl im Wiedereinsatz, der 10 Km/h schnell ist, in den 1.Stock ins Wohnzimmer stellen wollten.
Das ist etwas ungewöhnlich, aber medizinisch durchaus vertretbar.