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Seit dem 29.Juni weiß ich endlich warum auch so viele junge Autofahrer unberechtigt ohne Behindertenparkausweis auf Behindertenparkplätzen halten und parken.
Sie bekommen das Behindertenparkplatzblockieren bereits in der Fahrschule beigebracht,… kein Scherz,…hat man mir gesagt…!!
An diesem Tag parkte ich auf einem von vier Behindertenparkplätzen und war doch recht sprachlos, dass neben mir ein
Fahrschulwagen auf einem Behindertenparkplatz
stand.
Auf dem Fahrersitz saß der vermeidliche Fahrschüler und neben Ihm der Fahrlehrer.
Nachdem ich mindestens 3 Minuten, eher 5 Minuten benötigte, bis ich aus meinem Auto in den Rolli umgesetzt hatte, fuhr ich zu der Beifahrerseite des Fahrschulwagen der immer noch neben mir stand.
Ich sprach den Fahrlehrer an und sagte Ihm, dass ich dies nicht gut fände, dass er mit dem Fahrschulwagen auf einem Behindertenparkplatz steht und er dies eigentlich auch nicht dürfe. Dem Fahrschüler war die ganze Situation sichtlich unangenehm.
Darauf bekam ich recht rabiat als Antwort die Frage, wo das denn stände, und ich antwortete : In der STVO.
Sollte ich § 12 StVO- Halten und Parken die 3 Minutenregel falsch verstanden haben, oder hat sich da etwas geändert?
Ich kannte das nur so :
“Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt”
Er bot mir mehrfach an, er würde ja wegfahren wenn ich den Parkplatz benötigte, was ich verneinte, ich hatte ja bereits ungesehen auf dem Parkplatz daneben geparkt.
Was ich dann zu hören bekam, bringt mein Blut heute noch zum Kochen und ich hoffe immer noch, dass es nicht die Wahrheit war.
Da sagt der Fahrhehrer doch zu mir, dass er in der “Theorie” seinen Fahrschülern sagen würde, sie dürften sich auf Behindertenparkplätze stellen, sofern sie im Auto sitzen bleiben !!!
Man müsse dann halt wegfahren, wenn ein Berechtigter käme.
Ich brach die Diskussion ab und ging, war wahrscheinlich besser so…
Unabhängig in wieweit dies Gesetzeskonform sei, erachte ich dies als respektlos und vollends daneben, den Fahrschüler bereits in der Fahrschule das Halten/Parken auf Behindertenparkplätzen schmackhaft zu machen.
Das war zu viel, und ich kontaktierte den Besitzer dieser großen Frankfurter Fahrschule.
Vielleicht hatte der Fahrlehrer er ja recht, und ich rege mich umsonst auf.
Ich schrieb dem Besitzer erst eine E-Mail und berichtete von diesem “Ereignis”.
Nachdem ich keine Antwort erhielt, dann sogar in Briefform.
Auszug aus zwei Antwortmails des Fahrschulbesitzers:
…bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, ich bin gerade aus dem Urlaub zurückgekommen.
Ich habe bereits mit dem Mitarbeiter gesprochen und ihm erklärt, dass sein Verhalten nicht in Ordnung war und wir als Fahrschule eine Vorbildfunktion haben.
Es wird nicht mehr vorkommen !
Auf Behindertenparkplätzen gilt generelles Parkverbot.
D.h. wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt!
Nachdem diese Sache jetzt geklärt ist, “geht” es meinem Blutdruck wieder etwas besser.
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Hier geht’s,…ääh..fährt man zur