IM-Thorsten recherchierte auf dem Amt die offizielle Aussage des Schildes!!!
Kaum zu glauben, was dabei herauskam…
Das Bau- und Ordnungsamt hatte es mit seiner kreativen Beschilderung eigentlich gut mit uns Rollifahrern gemeint.
Die Leute dort, seien sehr offen und freundlich gewesen.
Nach eigener Aussage, wollte man mit diesem Zusatzschild darauf hinweisen, dass Rollifahrer/-innen:
Selbstverständlich mit dem PKW bis zum Stadtbad,
durch die Fußgängerzone fahren dürfen.
Booaaa… da wäre ich nie darauf gekommen…!!!
Da will man uns Rollifahrern etwas Gutes tun und keiner versteht es.
Das Schild kam bei mir ganz anders rĂĽber…schade eigentlich.
Auf die weitere Frage, warum sie denn dafĂĽr das Rolli-Parkplatz-Schild verwendeten, kam ein unsichere Schulterzucken.
Thorsten fragte auch, ob denn die FuĂźgängerzonerzone (bis zum Stadtbad) als durchgängiger Rolli-Parkplatz anzusehen sei,…da kam ein freundliches Grinsen.
Fazit von Ihm: “Die” haben das wirklich gut und pro Rollifahrer gemeint.
Ăśber eine andere Beschilderung werde wegen der schon viele Jahre bestehenden Beschilderung erst “gelegentlich” nachgedacht werden.
Wenn ich das nächste Mal ein Schild sehe, das mir offensichtlich die Durchfahrt als Rollifahrer mit und ohne Auto verwehrt, erkläre ich mich selbst für unwissend und das schon wieder ein Schild falsch Deute, ignoriere dies vollends und freue mich, dass die Stadt so lieb an mich denkt.
 Da gab´s schon einmal so ein Schild an einer neuen Rampe: Befahren für Rollstuhlfahrer verboten (siehe älteren Beitrag).