Nachschlag zum Artikel Behindertenparkplatz I vom 02.02.10
(siehe älteren Beitrag)
Auf Nachfrage beim Straßenverkehrsamt wurde mir erklärt,
dass ich trotz Beschilderung
Totales Halteverbot,
mit meinem Auto auf dem mir eingerichteten
Behindertenparkplatz auch ohne Behindertensymbol
parken darf.
Zwischenzeitlich lief mein Behindertenparkausweis ab.
Kaum zu glauben oder? Die ganze Verwaltung noch einmal.
Als mein Auto die ersten 2 Tage im Jahr 2010 auf meinem Parkplatz stand, kam der Sturm Anfang März!!!
Dabei fielen meine zwei Lieblingsschilder um und verfehlten mein Auto um ca. 10 cm.
Knapp vorbei….
So im Nachhinein:
Das Schild hätte ja auch ein Auto meiner Nachbarn, die mir immer meinen Parkplatz trocken gehalten haben, erwischen können.
Am Freitag den 19.03. im Jahre des Herren 2010 wurde mein Parkplatz endgĂĽltig markiert.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass ich dem Verkehrsamt Frankfurt keine Vorwürfe mache.
Ăśber die Anzahl der von mir zukĂĽnftig zwangsumgesiedelten Fahrzeuge hinfort von meinem Behindertenparkplatz, halte ich euch auf dem
„Laufenden“