Archiv für 27. Juni 2013

Behindertenparkplatz III

Donnerstag, 27. Juni 2013

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Befristet oder unbefristet, das ist hier die Frage???

Was unseren deutschen Verwaltungsbehörden so alles einfällt, um uns Besitzer eines Behindertenausweises ein bisschen zu beschäftigen, ist oft hanebĂĽchen und ein “JahrefĂĽllendes” Programm. Anträge, Anträge, Anträge…

Seit ich im Rolli sitze, musste bei meinem Papierverbrauch, ein kleiner Wald schon sein Leben lassen.

Wenn man zum Beispiel ein Auto bei der Zulassung anmelden will, muss man dem “Staat” zum zahlen der Autosteuer eine selbstverständlich schriftliche Einzugsermächtigung fĂĽr sein Konto erteilen, obwohl wir Rollifahrer von der Autosteurer befreit sind. Schon etwas verwirrend…

Ohne sinnfreie Einzugsermächtigung, bekommt man kein Nummernschild, da gibt es keine Ausnahme.

Eigenartigerweise wurde mir mein letzter Behindertenparkausweis nur auf drei Jahre, bis zum 01.07.2013 ausgestellt, obwohl mein Behindertenausweis einen Stempel: UNBEFRISTET hat.

Dies verstand ich nicht, aber sowas ist man ja von den Ă„mtern gewohnt.

Jeder weiß, dass die Beantragung von Pässen aller Art meist recht lästig ist.


Ein Freund von mir mit seinem fahrenden Einfamilienhaus mit Rollidachverladesystem siehe älteren Beitrag, hat von seiner Gemeinde einen unbefristeten Behindertenparkausweis bekommen.

So eine Parkerleichterung wollte ich auch und hatte vor 3 Wochen schriftlich bei der Neubeantragung darum gebeten, mir auch einen unbefristeten B- Parkausweis auszustellen.

Vor ein paar Tagen erhielt ich einen Anruf von einer Sachbearbeiterin, die gerade meinen Vorgang vor sich hatte und mir erklärte, es war ihr etwas unangenehm, dass ein Behindertenparkausweis in Frankfurt nur auf drei Jahre ausstellt wird.

Dies hätte auch seinen Grund. Sie erklärte mir, dass sehr viele Fußgänger, zum Beispiel mit dem Behindertenparkausweis der Oma, unberechtigt ihr Auto auf Behindertenparkplätzen abstellen. Das ist ja nichts Neues, da habe auch ich ein paar lesenswerte Storys (hier klicken).

Ein unbefristeter B-Parkausweis wäre dann natĂĽrlich ein “Freifahr…ähh..Parkschein” des Behindertenparkplatzblokierers auf Lebenszeit. Daher eine Befristung auf drei Jahre damit auch illegal benutzte Ausweise irgendwann ablaufen. Ich interpretiere dies so, dass dem Falschparker spätestens wenn die Oma drei Jahre unter der Erde liegt, der B-Parkausweis ausgeht.

Schon ein bisschen pervers, wenn man ein bisschen genauer darĂĽber nachdenkt.

Diese Drei- Jahre- Regelung, unterstĂĽtze ich zu 100 % und mache mir mit diesem Hintergrundwissen 2016 gerne wieder die Arbeit der Neubeantragung des “Pysäköintilupa”, B-Parkausweis auf Schwedisch, wenn sich bis dahin meine Beine immer noch nicht dazu entschlossen zu haben, wieder zu laufen.

Ich verstehe “nur” mal wieder nicht, dass sogar im selben Bundesland befristete und unbefristete EU weit gĂĽltige B-Parkausweise ausgestellt werden. Da macht mal wieder jeder, was er will.