Artikel-Tags: „Parkschild“

Hilfsmittel Tipps und Tricks Part LVIII

Freitag, 19. Dezember 2014

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Bitte TĂĽrbreite Abstand halten…!!!

Heute möchte ich wieder einmal auf mein uraltes lästiges Lieblingsthema Behindertenparkplätze (alte böse und nette B-Parkplatzgeschichten) und die damit verbundenen Bedenken zurückkommen, nicht immer wieder von anderen Verkehrsteilnehmern an der Autotür eingeparkt zu werden, da wir Rollifahrer zum Einsteigen die Tür komplett öffnen müssen.

Die linke Seite meines Autos ist mittlerweile nett dekoriert.
Ich hatte vor einiger Zeit ein gelbes “Bitte Abstand halten” Schild vorgestellt, das man wie eine Fahne in die Seitenscheibe einhängen kann. Zum älteren Blog hier klicken.

Dieses bekommt man fĂĽr kleines Geld beim CBF-Darmstadt, bei denen man auch den EuroschlĂĽssel fĂĽr Behindertentoiletten bestellen kann.

CBF Darmstadt e.V. Link: www.cbf-da.de

Ich bilde mir ein, dass ich seit ich das Schild benutze, nicht mehr so häufig eingeparkt werde, doch eine hundertprozentige Garantie ist das natürlich nicht, siehe Bild oben. :-(

Man sollte zusätzlich noch auf das Schild schreiben, wie viel Abstand man denn neben der Tür benötigt.

Im Dunkeln, bringt das Schild nichts, denn es wird von den anderen Autofahrern nicht gesehen.

Der einfache Gedanke, hier Abhilfe zu schaffen lag darin, das Schild idealerweise mit LED’s zu beleuchten und diese ĂĽber die 12 Volt ZigarettenanzĂĽndersteckdose oder einer 9 Volt Blockbatterie mit Strom zu versorgen.

Die Schwierigkeit bestand darin andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.

Dies ist uns zwar durch eine indirekte Beleuchtung des Schildes mit Spezial-LEDs, die ich mir aus Hong Kong habe schicken lassen gelungen, aber leider ist eine derarige AuĂźenbeleuchtung eines Pkws, wie durch  mein getuntes “Bitte Abstand halten Schild”  nach der StVZO (§49a Absatz 1 Satz 1) in Deutschland nicht zulässig, Mist…!!!

Ich benutze mein neues beleuchtetes Schild natĂĽrlich nur auf dunkeln Privatparkplätzen im Wald und niemals im deutschen “Ă–ffentlichen StraĂźenverkehr”.

Wenn ich es nicht mehr aushalte mache ich einen Kurztrip nach Holland.

Noch ein Punkt und ich muss wieder zu Fuß gehen ,siehe älteren Blog.  ;-)

Hier geht’s,…ääh..fährt man zur

Behindertenparkplatz III

Donnerstag, 27. Juni 2013

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Befristet oder unbefristet, das ist hier die Frage???

Was unseren deutschen Verwaltungsbehörden so alles einfällt, um uns Besitzer eines Behindertenausweises ein bisschen zu beschäftigen, ist oft hanebĂĽchen und ein “JahrefĂĽllendes” Programm. Anträge, Anträge, Anträge…

Seit ich im Rolli sitze, musste bei meinem Papierverbrauch, ein kleiner Wald schon sein Leben lassen.

Wenn man zum Beispiel ein Auto bei der Zulassung anmelden will, muss man dem “Staat” zum zahlen der Autosteuer eine selbstverständlich schriftliche Einzugsermächtigung fĂĽr sein Konto erteilen, obwohl wir Rollifahrer von der Autosteurer befreit sind. Schon etwas verwirrend…

Ohne sinnfreie Einzugsermächtigung, bekommt man kein Nummernschild, da gibt es keine Ausnahme.

Eigenartigerweise wurde mir mein letzter Behindertenparkausweis nur auf drei Jahre, bis zum 01.07.2013 ausgestellt, obwohl mein Behindertenausweis einen Stempel: UNBEFRISTET hat.

Dies verstand ich nicht, aber sowas ist man ja von den Ă„mtern gewohnt.

Jeder weiß, dass die Beantragung von Pässen aller Art meist recht lästig ist.


Ein Freund von mir mit seinem fahrenden Einfamilienhaus mit Rollidachverladesystem siehe älteren Beitrag, hat von seiner Gemeinde einen unbefristeten Behindertenparkausweis bekommen.

So eine Parkerleichterung wollte ich auch und hatte vor 3 Wochen schriftlich bei der Neubeantragung darum gebeten, mir auch einen unbefristeten B- Parkausweis auszustellen.

Vor ein paar Tagen erhielt ich einen Anruf von einer Sachbearbeiterin, die gerade meinen Vorgang vor sich hatte und mir erklärte, es war ihr etwas unangenehm, dass ein Behindertenparkausweis in Frankfurt nur auf drei Jahre ausstellt wird.

Dies hätte auch seinen Grund. Sie erklärte mir, dass sehr viele Fußgänger, zum Beispiel mit dem Behindertenparkausweis der Oma, unberechtigt ihr Auto auf Behindertenparkplätzen abstellen. Das ist ja nichts Neues, da habe auch ich ein paar lesenswerte Storys (hier klicken).

Ein unbefristeter B-Parkausweis wäre dann natĂĽrlich ein “Freifahr…ähh..Parkschein” des Behindertenparkplatzblokierers auf Lebenszeit. Daher eine Befristung auf drei Jahre damit auch illegal benutzte Ausweise irgendwann ablaufen. Ich interpretiere dies so, dass dem Falschparker spätestens wenn die Oma drei Jahre unter der Erde liegt, der B-Parkausweis ausgeht.

Schon ein bisschen pervers, wenn man ein bisschen genauer darĂĽber nachdenkt.

Diese Drei- Jahre- Regelung, unterstĂĽtze ich zu 100 % und mache mir mit diesem Hintergrundwissen 2016 gerne wieder die Arbeit der Neubeantragung des “Pysäköintilupa”, B-Parkausweis auf Schwedisch, wenn sich bis dahin meine Beine immer noch nicht dazu entschlossen zu haben, wieder zu laufen.

Ich verstehe “nur” mal wieder nicht, dass sogar im selben Bundesland befristete und unbefristete EU weit gĂĽltige B-Parkausweise ausgestellt werden. Da macht mal wieder jeder, was er will.

Crazy Flash XVIII Lesenswerter Nachtrag

Samstag, 12. Januar 2013

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IM-Thorsten recherchierte auf dem Amt die offizielle Aussage des Schildes!!!

Kaum zu glauben, was dabei herauskam…

Das Bau- und Ordnungsamt hatte es mit seiner kreativen Beschilderung eigentlich gut mit uns Rollifahrern gemeint.

Die Leute dort, seien sehr offen und freundlich gewesen.

Nach eigener Aussage, wollte man mit diesem Zusatzschild darauf hinweisen, dass Rollifahrer/-innen:

Selbstverständlich mit dem PKW bis zum Stadtbad,

durch die Fußgängerzone fahren dürfen.

Booaaa… da wäre ich nie darauf gekommen…!!!

Da will man uns Rollifahrern etwas Gutes tun und keiner versteht es.

Das Schild kam bei mir ganz anders rĂĽber…schade eigentlich.

Auf die weitere Frage, warum sie denn dafĂĽr das Rolli-Parkplatz-Schild verwendeten, kam ein unsichere Schulterzucken.

Thorsten fragte auch, ob denn  die FuĂźgängerzonerzone (bis zum Stadtbad) als durchgängiger Rolli-Parkplatz anzusehen sei,…da kam ein freundliches Grinsen.

Fazit von Ihm: “Die” haben das wirklich gut und pro Rollifahrer gemeint.

Ăśber eine andere Beschilderung werde wegen der schon viele Jahre bestehenden Beschilderung erst “gelegentlich” nachgedacht werden.

Wenn ich das nächste Mal ein Schild sehe, das mir offensichtlich die Durchfahrt als Rollifahrer mit und ohne Auto verwehrt, erkläre ich mich selbst für unwissend und das schon wieder ein Schild falsch Deute, ignoriere dies vollends und freue mich, dass die Stadt so lieb an mich denkt.

 Da gab´s schon einmal so ein Schild an einer neuen Rampe: Befahren für Rollstuhlfahrer verboten (siehe älteren Beitrag).

Crazy Flash XIII

Samstag, 10. März 2012

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Kreative Rollifahrer-Piktogramme

Selbstfahrer oder auch Nixschubser

Sitzplatz fĂĽr Kopflose

Stolzer Besitzer des Rollifahrer-Wiederschwimmer-Seepferdchen

(siehe älteren Beitrag)  

Therapietischverlierer

–42–

Testfahrer

VergnĂĽgter Wheel Blade-Skifahrer

(siehe älteren Beitrag)

Profesioneller Apfelsafttester
BĂĽrgersteigreinigungsdienst

Humanheckantrieb
FuĂźbremser
Langzeit Rollstuhlbelastungstest
Rückwärtsflieger

Wenn Ihr noch andere schöne Symbole habt, E-Mail wie immer an rollinator@eigude.de

Hier geht’s,…ääh..fährt man zur

Hilfsmittel Tipps und Tricks XLV

Sonntag, 23. Oktober 2011

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Ich komme wieder einmal zu meinem Lieblingsthema zurĂĽck,

Behindertenparkplätze!

(Siehe älteren Beiträge).

Ich hatte schon mehrfach den “Worst Case” erlebt, dass sich jemand mit seinem PKW so dermaĂźen neben mein Auto gestellt hat, dass ich die FahrertĂĽr nicht mehr komplett öffnen konnte, was bei mir mit meinem Rolli ein muss ist.

Um die anderen Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, habe ich ein Schild 15 cm x 15 cm mit dem Text : “Bitte Abstand halten” innen am Fenster der TĂĽr angebracht, was aber manche Personen auch “nicht sahen”.

Der CBF (Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt), verkauft fĂĽr kleines Geld ein

Gelbes Schild, “Bitte Abstand halten!”,

das man wie eine Deutschlandfahne von der Fußball-WM nach dem Parken an das Fenster der Fahrertür klemmen kann. Dieses Schild kann man eigentlich nicht mehr übersehen.
Ich finde dieses Teil genial und habe es mir auch sofort bestellt. Aufgrund meines Beinbruches mit Krankenhausaufenthalt…, konnte ein Dauertest noch nicht durchgefĂĽhrt werden.

Bezugsquelle:
CBF Darmstadt e.V.
Link: www.cbf-da.de

Dort kann man auch den Behindetentoilettenschlüssel (siehe älteren Beitrag). beziehen.

Wer sich dann mit seinem Auto immer noch nahe neben einen stellt, erkläre ich auch für behindert, nämlich blind, chronische Offroaddemenz, oder eine unheilbare physische Erkrankung.

Nachtrag:

Eine Garantie kann nicht ĂĽbernommen werden, hi, hi…lest den Kommentar von Robo :-)