Archiv für 4. Mai 2010

Rollifahrer- AutofĂĽhrerschein

Dienstag, 4. Mai 2010

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Dass ich auch wieder als Rollifahrer Auto fahre, habt Ihr mittlerweile ja mitbekommen.
Wieder Auto fahren zu dĂĽrfen, ist da so eine Sache fĂĽr sich, auch wenn man im Besitz eines “FuĂźgängerlappen” ist.

Man mĂĽsste sich quasi schon vor dem “Eintreten” in der Rolliszene mit diesem Thema auseinander setzen und entsprechende MaĂźnahmen einleiten, um seinen

Rollifahrer- AutofĂĽhrerschein

 

 zu erlangen.
Als erstes sollte man wirklich mit allen Mitteln wieder Autofahren wollen, oder immer genug Valium, Canabis, oder ähnliche Produkte griffbereit zur Hand haben, um dieses Drama ertragen zu können.

1. Man muss als erstes einen Arzt finden, der ein Attest schreibt, dass man geistig und körperlich auch ohne Beinfunktion wieder in der Lage sei, fahrzüchtig zu sein.
Die Doktoren erteilen ein Attest eher, wenn sie in der nächsten Stadt oder in einem anderen Bundesland wohnen, um so selbst besser zukünftig den Fahrkünsten ihrer Schützlinge aus dem Weg zu gehen.

2. Einen Augentest darf man natürlich auch machen. Dafür langt normalerweise der Test beim Optiker um die Ecke (4,50 €). Nachdem ich diesen gemacht hatte, fiel den hohen Herren ein, dass so ein Augentest in der Uniklinik bei mir doch viel besser sei, da ich ja auf dem einen Auge eine Sehschwäche hätte. Für mich etwas unverständlich, ich hatte den ersten Test bereits bestanden. Na gut!

3. Auf einen Erste Hilfe Kurs wird netter Weise verzichtet. Mir wäre ehe nicht mehr zu helfen.

4. Als nächstes beginnt die Suche nach einer Fahrschule die über ein geeignetes auf Handgas umgebautes Fahrzeug verfügt. Diesen Dienst bieten auch üblicherweise alle Autoumbauer an, die dann das zukünftige Auto gleich mitverkaufen. Das Autofahren an sich ist recht einfach. Man hat einen Hebel am rechen Oberschenkel. Hebel nach vorne Stoff, Hebel nach hinten kein Stoff. So ein Automatik hat doch was, wenn er genug PS hat. Erinnert ein wenig an die Autoscooter auf dem Jahrmarkt.

5. Nach 4- 200 Fahrstunden sollte man die Handgasfahrerei unfallfrei beherrschen.

6. Die “NachprĂĽfungsanmeldung” wird mit dem Gutachtenberg in der Hoffnung auf schnelle Bearbeitung an das Amt geschickt. Dieses sendet die Unterlagen dann vielleicht an die vorher genannte TĂśV- Stelle weiter. Das ging schnell.

7. Mit einem TÜV- Mitarbeiter macht man dann eine Fahrprobe. Dabei wird dann die Fahrtüchtigkeit festgestellt und aufgenommen welche Spezialumbauten der Rollifahrer zum Autofahren benötigt. Handgas, Lenkhilfe, Sonnenbrille, Flaschenhalter…

Auch dieses Gutachten nach §§ 3,11,46 FeV für die Fahrerlaubnisbehörde zur Feststellung eines Einschränkungsvermerks, erreicht einen irgendwann auf dem Postweg zu Hause, sofern der TÜV-Mitarbeiter Testfahrt überlebt hat.!

8. Mit dem Gutachten vom TÜV „geht’s“ zur Führerscheinstelle. Ein hübsches Foto sollte man schon dabei haben. Die Abgabe seines alten Führerscheines beim Amt ist ein muss, egal wie weh das tut. Zu allem Überdruss darf man für die Beantragung des neuen Führerscheins gleich mal 38€ latzen. Jetzt hat man es fast geschafft!!!

9. Als ich meinen neuen Führerschein nach angemessener Zeit bei der Führerscheinstelle abholte, stellte ich fest, dass auf dem Teil fast nichts mehr darauf steht. Kein 7,5 Tonnen LKW mehr, kein Hänger mehr, kein Moped mehr, aber einen Traktor oder Mähdrescher umgebaut auf Handgas dürfte ich außer einem langweiligen Auto mit meinem Führerschein noch fahren. Wie ich da hoch käme weiß noch keiner.

 

10. Jetzt musste „nur“ noch ein Auto bei, oder eine Hebebühne für den Mähdrescher!

Hier geht’s,…ääh..fährt man zur