Es kommt immer wieder vor, dass man als normalignoranter behindertenparkplatzblockierender Fußgänger von irgendwelchen humpelten oder mit dem Rolli dahergefahrenen Behinderten verbal angemacht wird, nur weil man mit seinem Landrover oder Cabriolet auf einen Behindertenparkplatz steht.
Die sollten sich nicht so anstellen, sind doch eh fast alles Rentner, werden von der Allgemeinheit bezahlt und haben genug Zeit sich einen andern Parkplatz zu suchen.
Um diese Auseinandersetzungen künftig zu vermeiden und weiterhin seinem gottgegebenen Recht auf Parken auf einem Behindertenparkplatz unbehelligt nachzugehen, hat der Verein der
“Europäischen Behindertenparkplatzblockierer e.V.”
einige interne Tipps zur Vorgehensweise beim
“Blauen Parken”
herausgegeben.
1. Man benötigt einen Behindertenparkausweis.
Das Kopieren von gültigen Ausweisen sollte man wegen Urkundenfälschung vermeiden. Das Einlaminieren von “Blauen Briefen” und blauen “Schülerausweisen” um so einen Behindertenparkausweis vorzutäuschen, hatte nicht den erhofften Erfolg.
Am einfachsten ist es irgend einen sunilen Verwandten zu suchen. Sollte man leider keine Oma haben, die idealer Weise im Koma liegt, ist ein Besuch des nächstgelegenen Pflegeheims von Nöten. Dort sucht man sich einen Insassen im Rollstuhl mit Altersheimer, für die man dann sozusagen Behindertenparkpate wird. Der erforderliche Behindertenausweis mit dem Vermerk “aG”, liegt üblicherweise in der linken Schublade der Vitrine. Diese Person lässt man dann das im Downloadbereich erhältliche Antragsformular unterschreiben, oder signiert selbst. Man erhält nach ca. 4 Wochen auf dem Postweg eine blaue gültige “Parkerleichterung für Schwerbehinderte”. Damit ist der erste Schritt erreicht.
2. Das richtige Verlassen des PKW’s
Wenn man sich dann mit dem Auto und Ausweis quasi “legal” auf dem Behindertenparkplatz gestellt hat, sollte man nicht wie ein 18 jähriger aus dem Auto springen und normal weitergehen. Auf die richtige Technik beim Verlassen des Fahrzeugs kommt es an, um nicht als Nichtbehinderter enttarnt zu werden.
Zum langsamen Aussteigen gehört zuvor auch das noch langsamere öffnen der Autotür. Leichtes Humpeln ist nicht besoners glaubwürdig, ein starkes nachziehen eines Beines ist ein Muss. Das Mitbringen eines speziellen Behindertenparkplatzrollis ist nicht zwingend nötig. Immer schön brav üben und von den anderen B-Parkplatzblockierern lernen…
3. Der richtige Blick
Immer ein trauriges Gesicht auflegen, am besten Modell: Ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden!
Sollten all diese Tipps beherzigt werden, müsste ein Parken vor der Oper oder auch Rathaus immer möglich sein, wenn nicht gerade ein Vereinskollege darauf parkt.
Hier geht’s,…ääh..fährt man zur
Tags: Behindertenparkplatz, Crazy Flash
Die Variante mit dem weißen Stock und der dunklen Brille erfreut sich ebenfalls wachsender Beliebtheit. Sie ist leicht erlernbar und erfordert wenig Vorbereitungszeit. Wichtig dabei ist allerdings, dass der Beifahrer diese ausführt. Ein Fahrer, der sich mit weißem Stock zu seinem Fahrzeug tastet, könnte möglicherweise bei den Ordnungskräften ein leises Befremden auslösen.
ich habe mich zu diesem Zweck mit einem gebrauchten Rolli aus einem Reha Unternehmen in Ffm versorgt die ganze Sache wirkt jetzt überaus glaubhaft , gebraucht wird das gute Stück ja nur die 50-100m bis zum Eingang des Supermarktes.
Die Nutzung als Einkaufswagen ist in Folge überaus hilfreich zumal man keinen Euro benötigt und den Wagen nach erfolgtem Einkauf keine 300m zurückschieben muss.
Um die neue Bereifung die ja zeitweise vonnöten ist sicherzustellen sollte man einen Plastikbecher mit der Aufschrift DANKE an der Mobilen Einheit befestigen.
Es lohnt sich…………………
Eigude Kurt:
Alles schon erprobt!!! http://www.eigude.de/blog/?p=1878